Definition: Was ist eine Aktie?
Eine Aktie ist ein Wertpapier, das einen Eigentumsanteil an einem Unternehmen verbrieft. Kauft ein Anleger eine Aktie, erwirbt er damit einen kleinen, aber realen Teil des Unternehmens. Aktiengesellschaften (AG) teilen ihr Grundkapital in viele einzelne Aktien auf, um so Kapital von einer Vielzahl von Anlegern einzusammeln. In Deutschland regelt das Aktiengesetz (AktG) die Rechte und Pflichten von Aktionären, in der Schweiz das Obligationenrecht (OR), in Österreich das Aktiengesetz (öAktG).
Der Begriff stammt aus dem Lateinischen und bezeichnete ursprünglich einen Anteilsschein. Historisch gelten die Aktien der Vereenigde Oostindische Compagnie (VOC), gegründet 1602 in Amsterdam, als erste öffentlich gehandelte Aktien der Welt. Seitdem hat sich das Aktienrecht erheblich weiterentwickelt, das Grundprinzip ist jedoch gleich geblieben: Anleger stellen Kapital zur Verfügung und werden dafür am Unternehmenserfolg beteiligt.
Nennwert vs. Kurswert
Bei Aktien unterscheidet man zwei unterschiedliche Wertkonzepte:
- Nennwert (Nominalwert): Der rechnerische Anteil am Grundkapital der Gesellschaft. In Deutschland beträgt der Mindestnennwert laut Aktiengesetz 1 Euro je Aktie. Bei sogenannten Stückaktien (auch Quotenaktien) wird kein fester Nennwert ausgedrückt, sondern nur ein prozentualer Anteil am Grundkapital verkörpert.
- Kurswert (Marktwert): Der aktuelle Börsenkurs, zu dem die Aktie gehandelt wird. Dieser kann erheblich vom Nennwert abweichen — eine SAP-Aktie mit Nennwert 1 Euro notiert beispielsweise bei über 200 Euro. Der Kurswert spiegelt die Erwartungen des Marktes an die künftige Ertragskraft des Unternehmens wider.
Stammaktie vs. Vorzugsaktie
Nicht alle Aktien sind gleich. Die zwei wichtigsten Gattungen sind:
Stammaktie (Common Share)
Die gewöhnliche Aktie verleiht ihrem Inhaber das volle Stimmrecht auf der Hauptversammlung. Pro Aktie gibt es eine Stimme. Stammaktionäre entscheiden über Dividenden, Vorstandsvergütung, Satzungsänderungen und andere wesentliche Unternehmensfragen. Im DACH-Raum sind Stammaktien die Standardform und an der Börse am häufigsten gehandelt.
Vorzugsaktie (Preferred Share)
Vorzugsaktien gewähren in der Regel kein Stimmrecht, bieten aber eine bevorzugte oder höhere Dividende. Häufig gibt es eine Mindestdividende, die zuerst ausgezahlt wird, bevor Stammaktionäre erhalten. Deutsche Beispiele: BMW Vorzugsaktie (BMW3), Volkswagen Vorzugsaktie (VOW3). Vorzugsaktien sind oft etwas günstiger bewertet als Stammaktien desselben Unternehmens.
In den USA unterscheidet man zusätzlich zwischen "Class A"- und "Class B"-Aktien (z.B. bei Alphabet oder Berkshire Hathaway), bei denen unterschiedliche Stimmrechte vergeben werden, ohne dies als Vorzugsaktie zu kennzeichnen.
Wie entsteht eine Aktie? IPO und Kapitalerhöhung
Aktien entstehen, wenn ein Unternehmen Eigenkapital über den Kapitalmarkt aufnimmt. Dies geschieht auf zwei Wegen:
Börsengang (Initial Public Offering, IPO)
Beim IPO geht ein bisher privat gehaltenes Unternehmen an die Börse. Banken (Emissionsbanken) legen gemeinsam mit dem Unternehmen einen Ausgabepreis fest und platzieren die Aktien bei institutionellen und privaten Anlegern. Bekannte deutsche IPOs der letzten Jahrzehnte: Deutsche Telekom (1996, "Volksaktie"), Infineon (2000), Zalando (2014). In der Schweiz: Alcon (2019), Roche (schon 1938 an der Börse, aber klassisches Beispiel für langfristige Wertsteigerung). In Österreich: Erste Group, OMV.
Kapitalerhöhung
Bereits börsennotierte Unternehmen können neue Aktien ausgeben, um frisches Kapital einzusammeln. Dabei erhalten bestehende Aktionäre in der Regel ein Bezugsrecht, das sie berechtigt, neue Aktien im Verhältnis zu ihrer bestehenden Beteiligung zu kaufen. Verzichtet ein Aktionär auf sein Bezugsrecht, verwässert sich sein prozentualer Anteil am Unternehmen.
Rechte des Aktionärs
Aktionäre haben je nach Aktiengattung verschiedene Rechte, die gesetzlich geschützt sind:
1. Dividendenrecht
Der Aktionär hat Anspruch auf einen Teil des ausgeschütteten Gewinns (Dividende). Die Hauptversammlung beschließt jährlich die Dividendenhöhe auf Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat. In Deutschland und Österreich erfolgt die Ausschüttung meist einmal jährlich, in der Schweiz ebenfalls. US-amerikanische Unternehmen zahlen häufig quartalsweise. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine bestimmte Dividendenhöhe — in Verlustjahren kann die Dividende gestrichen werden.
2. Stimmrecht (Stammaktien)
Stammaktionäre können an der Hauptversammlung teilnehmen und über wichtige Beschlüsse abstimmen. Dazu gehören: Wahl des Aufsichtsrats, Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, Gewinnverwendung, Satzungsänderungen, Kapitalmaßnahmen. Anleger mit weniger als 5% der Aktien haben in der Praxis wenig direkten Einfluss, können aber durch Stimmrechtsvertreter (z.B. Fondsgesellschaften) kollektiv Druck ausüben.
3. Bezugsrecht
Bei neuen Aktienemissionen haben bestehende Aktionäre das Recht, neue Aktien vorrangig zu kaufen und so ihre Beteiligung aufrechtzuerhalten. Das Bezugsrecht hat einen eigenen Marktwert und kann an der Börse gehandelt werden, wenn der Anleger es nicht ausüben möchte.
4. Liquidationserlös
Im Fall der Auflösung (Liquidation) des Unternehmens haben Aktionäre Anspruch auf den verbleibenden Erlös nach Befriedigung aller Gläubiger. Da Gläubiger (Banken, Anleiheninhaber) vorrangig bedient werden, erhalten Aktionäre oft wenig oder gar nichts — das Eigenkapital ist das erste, was in der Insolvenz aufgezehrt wird.
5. Auskunftsrecht
Auf der Hauptversammlung können Aktionäre dem Vorstand Fragen stellen und Auskünfte über Unternehmensangelegenheiten verlangen, soweit dies dem Unternehmensinteresse nicht schadet.
Risiken von Aktien
Aktien bieten langfristig historisch attraktive Renditen — der MSCI World erzielte seit 1970 durchschnittlich rund 8% pro Jahr — aber sie sind nicht risikolos:
Kursrisiko (Marktrisiko)
Der Aktienkurs schwankt täglich. In Marktkrisen können selbst solide Unternehmen 40-60% ihres Börsenwerts verlieren. Der DAX fiel in der Finanzkrise 2008/2009 von über 8.000 auf unter 3.700 Punkte, der S&P 500 verlor über 50%. Wer in solchen Phasen verkaufen muss, realisiert hohe Verluste.
Unternehmensrisiko (idiosynkratisches Risiko)
Einzelne Unternehmen können in finanzielle Schwierigkeiten geraten oder insolvent werden. Beispiele aus der jüngeren Geschichte: Wirecard (2020, Totalverlust für Aktionäre), Arcandor/Karstadt, Thomas Cook. Durch Diversifikation über viele Unternehmen und Branchen lässt sich dieses Einzelwertrisiko fast vollständig eliminieren.
Totalverlust bei Insolvenz
Im schlimmsten Fall — dem Insolvenzverfahren — können Aktionäre ihren gesamten Kapitaleinsatz verlieren. Aktionäre sind in der Insolvenzrangfolge ganz am Ende: Erst werden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge beglichen, dann gesicherte Gläubiger (besicherte Kredite), dann ungesicherte Gläubiger (Anleihen, Lieferanten), und erst dann — falls noch etwas übrig ist — die Aktionäre.
Währungsrisiko
Wer Aktien in Fremdwährung kauft (z.B. US-Dollar oder Britisches Pfund), trägt zusätzlich ein Wechselkursrisiko. Steigt der Dollar gegenüber dem Euro, profitiert ein europäischer Anleger, fällt der Dollar, wirkt das renditebremsend.
Aktien in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Im DACH-Raum können Anleger über jede regulierte Depotbank internationale Aktien handeln. Die wichtigsten Handelszentren sind:
- Deutschland: Frankfurter Wertpapierbörse (FWB), Xetra-Handelssystem; Handelszentrum für DAX-Aktien und internationalen Handel
- Schweiz: SIX Swiss Exchange in Zürich; Heimat von SMI-Werten wie Nestlé, Roche, Novartis, ABB
- Österreich: Wiener Börse; ATX-Index mit Werten wie Erste Group, OMV, Verbund, voestalpine
Steuerlich gilt: In Deutschland unterliegen Kursgewinne und Dividenden der Abgeltungssteuer (25% + 5,5% Solidaritätszuschlag = effektiv 26,375%). In Österreich beträgt die Kapitalertragsteuer (KESt) 27,5%. In der Schweiz gibt es keine Kapitalgewinnsteuer auf Wertpapiere für Privatanleger, aber eine Verrechnungssteuer von 35% auf Dividenden inländischer Aktien, die auf Antrag zurückerstattet wird.