Wenn ein Unternehmen erstmals Aktien an der Börse ausgibt, spricht man von einem Börsengang oder Initial Public Offering (IPO). Ab dem ersten Handelstag kann jeder Anleger die Aktien über seine Bank oder seinen Broker kaufen. Vor diesem Handelstag liegt ein aufwendiger Prozess, der typischerweise mehrere Monate dauert und zahlreiche rechtliche, regulatorische und marktbezogene Schritte umfasst.
Schritt-für-Schritt: So läuft ein Börsengang ab
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Entscheidung & Mandatierung
Der Vorstand und die Gesellschafter beschließen den Börsengang. Anschließend werden Konsortialbanken (Lead Underwriter, Co-Manager) mandatiert. Diese Banken begleiten den gesamten Prozess: Sie bereiten die Dokumentation vor, sprechen institutionelle Investoren an und übernehmen oft eine Garantiefunktion (Übernahme nicht platzierter Aktien bei einem sogenannten Festpreisverfahren).
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Due Diligence & Prospekterstellung
Anwälte, Wirtschaftsprüfer und Investmentbanker führen eine umfassende Prüfung des Unternehmens durch (Due Diligence). Das Ergebnis ist der Wertpapierprospekt – ein rechtlich verbindliches Dokument mit allen wesentlichen Informationen über das Unternehmen, die Risiken und die Verwendung des Emissionserlöses. In Deutschland muss dieser Prospekt von der BaFin gebilligt werden, bevor er veröffentlicht werden darf.
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Roadshow
Das Management präsentiert das Unternehmen bei institutionellen Investoren in Großstädten weltweit (Frankfurt, London, New York, Zürich u. a.). Ziel ist die Einschätzung der Nachfrage und die Bildung eines ersten Preisbandes. Die Roadshow dauert in der Regel zwei bis drei Wochen.
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Bookbuilding – Preisspanne festlegen und Gebote sammeln
Nach der Roadshow wird eine Preisspanne festgelegt (z. B. 18–22 € pro Aktie). Institutionelle und – über Broker – private Anleger geben innerhalb einer Zeichnungsfrist (typisch 5–10 Handelstage) Kaufgebote ab. Das Orderbuch (Book) wird von den Konsortialbanken geführt. Bei starker Nachfrage kann die Spanne nach oben verschoben oder erweitert werden.
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Ausgabepreis festsetzen
Am Ende der Zeichnungsfrist legt das Unternehmen gemeinsam mit den Konsortialbanken den finalen Ausgabepreis fest – dieser liegt innerhalb der ursprünglichen Preisspanne oder kann in Ausnahmefällen leicht darüber oder darunter angesetzt werden, abhängig von der Gesamtnachfrage.
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Zuteilung & erster Handelstag
Übersteigt die Nachfrage das Angebot (sog. Überzeichnung), werden Aktien rationiert: Privatanleger erhalten oft nur einen Bruchteil der beantragten Stücke. Institutionelle Investoren werden häufig bevorzugt zugeteilt. Am ersten Handelstag (First Trading Day) wird der Eröffnungskurs an der Börse gefunden – er kann über oder unter dem Ausgabepreis liegen.
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Lock-up-Periode (Haltefrist)
Nach dem IPO gilt für Altgesellschafter, Vorstände und oft auch für die Konsortialbanken eine Lock-up-Periode von typischerweise 90 bis 180 Tagen. In diesem Zeitraum dürfen diese Parteien ihre Aktien nicht verkaufen. Nach dem Ablauf dieser Frist kann es zu erhöhtem Verkaufsdruck kommen, da Altgesellschafter nun Gewinne realisieren können.
Wie Privatanleger an einem IPO zeichnen
Privatanleger können bei vielen Brokern und Direktbanken an Zeichnungen teilnehmen. Der genaue Prozess variiert je nach Institut:
- Information: Das Unternehmen veröffentlicht den Wertpapierprospekt. Broker und Finanzmedien informieren über die Preisspanne und den Beginn der Zeichnungsfrist.
- Zeichnungsauftrag: Während der Zeichnungsfrist gibt der Anleger einen Zeichnungsauftrag ab. Anzugeben sind: gewünschte Stückzahl, ggf. Maximalkurs (Limit), Depot-Konto. Das Kapital wird meist für die Zeichnungsdauer blockiert.
- Zuteilung: Nach Ende der Zeichnungsfrist und Festsetzung des Ausgabepreises wird mitgeteilt, wie viele Aktien zugeteilt wurden. Bei Überzeichnung erhalten Anleger weniger als beantragt – manchmal auch null.
- Abrechnung: Die zugeteilten Aktien werden zum Ausgabepreis in das Depot gebucht. Nicht verwendetes Kapital wird freigegeben.
- Handel ab Erstnotiz: Ab dem ersten Handelstag können die Aktien wie jede andere Aktie an der Börse ge- und verkauft werden.
Bekannte Börsengänge in der DACH-Region
Deutsche Telekom AG – 1996 (Deutschland)
Der Börsengang der Deutschen Telekom im November 1996 ist einer der bekanntesten deutschen IPOs der Geschichte. Das Unternehmen platzierte Aktien zu 28,50 DM je Stück und vermarktete sie unter dem Begriff "Volksaktie" an Privatanleger. Innerhalb kurzer Zeit stiegen die Kurse deutlich, was den IPO-Markt in Deutschland populär machte. Der Kurs erlitt später im Zuge der Dotcom-Krise erhebliche Rückschläge. (Historisches Faktum, keine Wertung.)
Porsche AG – 2022 (Deutschland)
Im September 2022 platzierte die Porsche AG (Tochter des Volkswagen-Konzerns) ihre Vorzugsaktien an der Frankfurter Wertpapierbörse zu einem Ausgabepreis von 82,50 € je Aktie. Es war einer der größten europäischen Börsengänge der jüngeren Geschichte. (Historisches Faktum, keine Wertung.)
Risiken bei Börsengängen
IPOs gelten als besonderes Segment mit spezifischen Risikofaktoren, die über die normalen Aktienrisiken hinausgehen:
- Informationsasymmetrie: Das Unternehmen und die Konsortialbanken kennen das Unternehmen deutlich besser als der einzelne Privatanleger. Der Prospekt bietet zwar viele Informationen, ist aber komplex und selektiv.
- Sportliche Bewertungen: IPOs werden häufig in einem Marktumfeld platziert, in dem das Unternehmen hoch bewertet ist – Konsortialbanken haben einen Anreiz, den Ausgabepreis möglichst hoch anzusetzen.
- First-Day-Pop oder First-Day-Drop: Der Eröffnungskurs am ersten Handelstag kann erheblich vom Ausgabepreis abweichen – nach oben oder nach unten. Langfristige Entwicklungen nach dem IPO sind schwer vorherzusagen.
- Lock-up-Ablauf: Nach 90–180 Tagen können Altgesellschafter Aktien verkaufen. Dieses erhöhte Angebot kann den Kurs belasten.
- Mangelnde Track-Record: Als börsennotiertes Unternehmen hat das Unternehmen noch keine Geschichte als Aktiengesellschaft. Quartalszahlen nach dem IPO sind erste Bewährungsproben.
IPO vs. Direktnotierung vs. SPAC – die Unterschiede
| Merkmal | IPO | Direktnotierung | SPAC |
|---|---|---|---|
| Kapitalzufluss | Ja (neue Aktien) | Nein (nur Handel bestehender Aktien) | Über SPAC-Hülle |
| Konsortialbanken | Zwingend | Nicht nötig | Ja (für SPAC-Emission) |
| Zeichnungsfrist | Ja | Nein | Nein (Handel ab Notiz) |
| Bekannte Beispiele | Porsche AG 2022 | Spotify 2018 (US), Coinbase 2021 (US) | Zahlreiche US-SPACs 2020–2021 |
| Prospektpflicht | Ja | Ja | Ja (für SPAC-Emission) |
Direktnotierung (Direct Listing): Das Unternehmen lässt bestehende Aktien direkt an der Börse handeln, ohne neue Aktien auszugeben und ohne Konsortialbanken als Underwriter. Kein Kapitalzufluss, geringere Kosten, aber auch keine Kursunterstützung durch das Konsortium.
SPAC (Special Purpose Acquisition Company): Eine leere Hülle (Blankoscheck-Gesellschaft) wird zunächst über einen eigenen IPO an der Börse gelistet. Das eingesammelte Kapital wird anschließend genutzt, um ein nicht-börsennotiertes Unternehmen zu übernehmen und es so indirekt an die Börse zu bringen. Zielunternehmen muss dabei nicht den vollen IPO-Prozess durchlaufen.
Aufsichtsbehörden in Deutschland, Österreich und der Schweiz
In der EU gilt das einheitliche Europäische Prospektrecht (Prospektverordnung EU 2017/1129): Ein in einem EU-Mitgliedsstaat gebilligter Prospekt kann EU-weit anerkannt werden (Passporting). Ein in Deutschland von der BaFin gebilligter Prospekt gilt damit auch in Österreich. Die Schweiz wendet eigenes Recht an (Finanzdienstleistungsgesetz FIDLEG).
Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist ein Börsengang (IPO)?
- Bei einem Börsengang (Initial Public Offering) gibt ein Unternehmen erstmals Aktien an der Börse aus. Ziel ist die Beschaffung von Eigenkapital oder der Exit von Altgesellschaftern. Ab dem ersten Handelstag sind die Aktien für alle Anleger kaufbar.
- Wie können Privatanleger an einem IPO teilnehmen?
- Privatanleger können während der Zeichnungsfrist über ihre Bank oder ihren Broker Zeichnungsaufträge einreichen. Bei starker Nachfrage werden Aktien anteilig zugeteilt oder Bestellungen gekürzt. Dies ist keine Anlageberatung.
- Was ist der Ausgabepreis bei einem IPO?
- Der Ausgabepreis wird nach dem Bookbuilding-Verfahren festgelegt: Investoren geben Gebote innerhalb einer Preisspanne ab; das Unternehmen setzt den finalen Preis fest.
- Was ist die Lock-up-Periode?
- Die Lock-up-Periode (typisch 90–180 Tage) ist eine Haltefrist nach dem IPO, in der Altgesellschafter und Vorstände ihre Aktien nicht verkaufen dürfen. Nach deren Ablauf kann erhöhtes Verkaufsangebot den Kurs belasten.
- Welche Aufsichtsbehörden genehmigen einen Börsengang in DACH?
- In Deutschland prüft und billigt die BaFin den Wertpapierprospekt. In Österreich ist die FMA zuständig, in der Schweiz die FINMA. Der Prospekt muss alle wesentlichen Informationen für Anleger enthalten.